Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEICO-Data GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Meico-Data GmbH & Co. KG (folgend Meico-Data) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und Meico-Data diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote von Meico-Data sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Meico-Data, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der von Meico-Data geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von Meico-Data.

2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.4 Meico-Data behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Meico-Data kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Meico-Data verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde Meico-Data erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

2.6 Liefertermine verlängern sich für Meico-Data angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Meico-Data nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. Meico-Data behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

2.8 Mangelfreie Produkte des Geschäftsbereichs Meico-Data sind von jeder Rücknahme ausgeschlossen.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von Meico-Data auf den Kunden über.

3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Meico-Data genannten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von Meico-Data. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß aktueller Bestimmungen, für den Geschäftsbereich Meico-Data Deutschland abrufbar unter www.meico-data.de, in Rechnung gestellt.

4.3 Meico-Data behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird Meico-Data dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.4 Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 5 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Meico-Data ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Meico-Data berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann Meico-Data jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.8 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich Meico-Data vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist Meico-Data berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Datenverarbeitung

5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Meico-Data-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Meico-Data im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass Meico-Data die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für geschäftliche Zwecke von Meico-Data auch innerhalb der Meico-Data-Unternehmensgruppe verwendet.

5.2 Meico-Data behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Meico-Data erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Meico-Data die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Meico-Data bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an Meico-Data ab. Meico-Data darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von Meico-Data wird der Kunde Meico-Data Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.

6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Meico-Data hinweisen und Meico-Data unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für Meico-Data. In diesem Falle erwirbt Meico-Data einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Meico-Data an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann Meico-Data nach angemessener Fristsetzung die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückverlangen und unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vom Kaufvertrag zurücktreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf Meico-Data die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.6 Auf Verlangen des Kunden wird Meico-Data Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Meico-Data. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Gegenstände nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.

7. Gewährleistung

7.1 Meico-Data gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Meico-Data übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations-/Konfigurationsleistungen werden von Meico-Data grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von Meico-Data erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht

  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  • bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  • wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  • wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

7.4 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von Meico-Data zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Meico-Data über. Ist Meico-Data zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt Meico-Data Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Meico-Data zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.5 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

7.6 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von Meico-Data übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt Meico-Data in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.7 Ist eine Sachmängelhaftung von Meico-Data nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei Meico-Data bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist Meico-Data berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

7.8 Die genaue Vorgehensweise bei Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung und kostenpflichtiger Reparaturen ergibt sich für den Geschäftsbereich Meico-Data aus den aktuellen Bestimmungen des After Sales Management, abrufbar unter www.meico-data.de.

7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

8. Projektgeschäft (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft)

8.1 Besondere Angebote oder Preise (auch SBO, OPG, Projektvereinbarungen usw.) im Rahmen von Projektgeschäft (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft) gewährt Meico-Data vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller und der Belieferung des jeweils benannten Endkunden.

8.2 Im Rahmen von Projektgeschäft (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft) ist der Kunde aufgrund der Herstellervorgaben verpflichtet, alle Endkundennachweise wie Lieferscheine und Rechnungen (Schwärzung irrelevanter Daten ist möglich) rückwirkend bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten ab Rechnungsdatum bereitzuhalten und auf Anfrage von Meico-Data oder des Herstellers innerhalb von 15 Tagen vorzulegen.

8.3 Bei Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder bei Nichtvorlage von angeforderten Endkundennachweisen ist Meico-Data unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, eine entsprechende Nachbelastung in Höhe der Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Einkaufspreis des Kunden bei Meico-Data vorzunehmen.

9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

9.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten

9.2 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Meico-Data. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

9.3 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Meico-Data zu melden.

9.4 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Meico-Data berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

9.5 Meico-Data übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Meico-Data von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.6 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Meico-Data von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Meico-Data haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Meico-Data nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:

  • wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Meico-Data beruht oder Meico-Data vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
  • wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von Meico-Data zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
  • bei von Meico-Data eingeräumten Garantien.
  • für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von Meico-Data, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

10.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4 Ist die Haftung von Meico-Data ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von Meico-Data zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von Meico-Data abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Meico-Data teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.

11. Export- und Importgenehmigungen

11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Knowhow werden von Meico-Data unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

11.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Meico-Data hat keine Auskunftspflicht.

11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Meico-Data, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

12. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb.), wenn der Kunde Kaufmann ist. Meico-Data ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

14. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: 16.12.2020